Tätigkeitsbeschreibung
Die Gewerbeordnung legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss (§ 34 a GewO):

  • Tätigkeit als Selbständiger
  • Gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften
  • Zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Voraussetzungen
Die Kursteilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ein einwandfreies behördliches Führungszeugnis vorlegen. Sie sollten über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen sowie Grundkenntnisse in IT-Anwendung. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist vorteilhaft, jedoch keine Bedingung.
Unterrichtsform
Präsenzunterricht im Bildungswerk Höhl in Barßel.
Dauer der Ausbildung
Vollzeit: 6 Tage
Sachkundeprüfung bestanden - Hoehl Bildungswerk
Förderung
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur oder ein Bildungsgutschein des Jobcenters sind mögliche Förderungen, die Sie im Einzelfall selbst erfragen und beantragen müssen.
Zielgruppe
Die Qualifizierung richtet sich an Personen, die bereits im Bewachungsgewerbe tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.
Seminar Sachkundeprüfung
Inhalt der Ausbildung

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht und Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
  • Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung und können nach Abschluss der Qualifizierung vor der IHK die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung ablegen.
Möchten Sie vorab weitere Informationen zur angebotenen Schulung, beantworten wir Ihre Fragen gerne unter der Telefonnummer 0 44 99 / 93 78 76 7
NOCH HEUTEUND KEINE CHANCE VERPASSEN
Bildungswerk Höhl