Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von unterschiedlichen Lehrgängen (wie auf unserer Homepage dargestellt), in jeglicher Form, § 611 BGB
  2. Anmeldung

a.) Anmeldungen zu unseren Lehrgängen können über die Website www.bildungswerk-hoehl.de (Anmeldeformular) oder in Ausnahmefällen (kein Internetzugang) telefonisch erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Gruppengröße ist limitiert.
b.) Eine Anmeldebestätigung mit den Lehrgangstagen und den Lehrgangszeiten sowie den Zahlungsmodalitäten wird dem Teilnehmer unmittelbar nach der Anmeldung in elektronischer Form übersandt.
c.) Personenbezogene Daten einschließlich Haus- und E-Mail-Adressen werden ausschließlich zur Abwicklung der Lehrgangsorganisation verwendet und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
d.) Fortsetzungslehrgänge sind individuell neu zu buchen.

  1. Teilnahme

a.) Die Teilnahme an den Lehrgängen findet auf freiwilliger Basis statt.
b.) Alle Lehrgangsteilnehmer bestätigen mit der Anmeldung, dass sie keine schwerwiegenden Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen haben und bedenkenlos an dem gebuchten Lehrgang teilnehmen können. Sollten Krankheiten oder Einschränkungen nach der Anmeldung und vor dem Lehrgangsbeginn auftreten, sind diese unverzüglich dem Dozenten mitzuteilen. Es wird empfohlen gegebenenfalls im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt über die bedenkenlose Teilnahme zu sprechen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bildungswerk- Höhl ohne entsprechende Kenntnis über etwaige Krankheiten oder Einschränkungen für mögliche Folgeschäden nicht in Anspruch genommen werden kann.

  1. Zahlungsmodalitäten

a.) Die Lehrgangsgebühr ist bis spätestens 7 Tage vor dem Lehrgangsbeginn an die Kontoverbindung bei der Landessparkasse zu Oldenburg, DE36 2805 0100 0093 4851 91 anzuweisen.
b.) Ein Nichterscheinen zu Lehrgangsbeginn entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung, die mit Anmeldung eingegangen wurde.
c.) Bei einer nicht gezahlten Gebühr ist das Bildungswerk- Höhl berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € auf die Lehrgangsgebühr zu berechnen.
d.) Sollten zum Lehrgangsbeginn keine Zahlung des Teilnehmers vorhanden sein, ist das Bildungswerk- Höhl berechtigt, den Lehrgangsteilnehmer vom Unterricht auszuschließen.

  1. Absage/ Erkrankung/ Nichtteilnahme

a.) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung des gebuchten Lehrgangs.

b.) Sollte ein Lehrgang mangels genügender Teilnehmer nicht zustande kommen, wird die bereits entrichtete Lehrgangsgebühr per Überweisung zurückerstattet.
c.) Für Lehrgangsstunden, die aufgrund der Verhinderung des Lehrgangsleiters seitens des Bildungswerkes- Höhl abgesagt werden, wird entweder eine Vertretung organisiert oder aber ein Nachholtermin angeboten. Sollte dies dem Bildungswerk nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Minderung der Lehrgangsgebühr.
d.) Für Lehrgangsstunden die wegen technischer Defekte, längerer Krankheit des Lehrgangsleiters oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. behördlichen Auflagen) ausfallen müssen, kann der Teilnehmer indes keine Ersatzansprüche stellen, er wird jedoch automatisch in den Folgelehrgang umgebucht. Die verbliebenden Lehrgangseinheiten des abgebrochenen Lehrganges werden ggf. auf den Folgelehrgang umgebucht, so dass im Folgelehrgang ein Einstieg zu der Lehrgangseinheiten erfolgt, die dem Stand des vorherigen Lehrganges entspricht.

e.) Wird ein Lehrgang trotz Anmeldung seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
g.) Erkrankt ein Teilnehmer im laufenden Lehrgang längerfristig und legt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, können Nachholtermine nach Rücksprache mit dem Bildungswerk- Höhl abgesprochen und vereinbart werden, alternativ kann eine Anrechnung oder Rückerstattung von Lehrgangsgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 € seitens des Teilnehmers beantragt werden.

 

  1. Vertragskündigung/ Rücktritt

a.) Beabsichtigt ein Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, so hat die Rücktrittserklärung in schriftlicher Form (Post, E-Mail, Fax) zu erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang beim Bildungswerk- Höhl
aa.) Schriftliche Absagen bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn – Kostenfreie Stornierung.
bb.) Schriftliche Absagen bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn – 50% der Lehrgangsgebühr wird berechnet.
cc.) Schriftliche Absagen weniger als 3 Tage vor Lehrgangsbeginn – 70% der Lehrgangsgebühr wird berechnet.
dd.) Schriftliche Absage nach Lehrgangsbeginn – 100% der Lehrgangsgebühr wird berechnet.

  1. Widerrufsrecht

Dem Teilnehmer steht kein Widerrufsrecht zu, § 312 g Abs.2 Nr.9

  1. Beschädigungen

Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit dem Bildungswerk- Höhl werden auf Kosten des Verursachers geltend gemacht.

  1. Versicherung und Haftung

a.) Die Teilnehmer sind ab Lehrgangsbeginn bis zu seinem Ende im Schulungsraum, aber auch bei den praktischen Übungen versichert. Dies gilt nicht für Begleitpersonen.
b.) Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.

c.) Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenstände, vor Beginn und nach Ende der Lehrgänge sowie für die An- und Abfahrt zum Lehrgang übernimmt das Bildungswerk- Höhl keine Haftung.

 

  1. Hausordnung

Der Hausordnung des Bildungswerkes und der Trainingsräume ist Folge zu leisten.

  1. Aufsichtspflicht praktischer Teil

a.) Werden Anweisungen des Lehrgangleiters nicht befolgt und wird dadurch der Lehrgang gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger mündlicher Abmahnung von der Unterrichtsstunde, im Wiederholungsfall auch von dem gesamten Lehrgang, ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn die Hausordnung (Ziff. 10) nicht eingehalten wird.
c.) Das Fotografieren ist ausschließlich nur dann erlaubt, wenn alle anderen Teilnehmer damit einverstanden sind. Entsprechendes gilt für die Fertigung von Filmaufnahmen. Das Fotografieren im Schulungsraum ist nicht gestattet.

  1. DS-GVO

Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der DS-GVO zu. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.bildungswerk- höhl.de/datenschutzerklaerung abzurufen.

  1. Mit der Anmeldung zum Lehrgang, stimmt der Teilnehmer den vorstehenden AGB zu.
  2. Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein.

Bildungswerk Höhl