Beschreibung
Gabelstapler sind für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen nicht wegzudenken.

Können und Geschick alleine sind nicht ausreichend. Ein Unternehmen darf nur Mitarbeiter mit dem Führen von Flurförderzeugen betrauen, wenn der sogenannte „Staplerschein“ vorliegt. Wir vermitteln Ihnen praxisorientiert alle notwendigen Kenntnisse für die sichere Bedienung von Gabelstaplern im Berufsalltag.

Mit dem Erwerb eines Fahrausweises für Flurförderfahrzeuge erschließen sich neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Beruf. Auch Arbeitssuchende, die neue berufliche Herausforderungen im Logistikbereich suchen, können mit einem Staplerschein ihre Chancen deutlich verbessern.

Gabelstaplerführer
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre

Nachweis über die körperliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen.

Unterrichtsform
Präsenzunterricht im Bildungswerkt Höhl in Barßel.

Für Unternehmen bieten wir gerne Inhouse Schulungen an.

Dauer der Ausbildung
8 Unterrichtseinheiten (45 Minuten)

14 Tage vor Unterrichtbeginn bekommen Sie die Schulungsunterlagen zugeschickt, diese müssen im Selbststudium angeeigt werden. Am Schulungstag wird das theoretische Wissen vertieft und geprüft.

Im Anschluss der bestandenen theoretischen Prüfung, erfolgt die praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung.

Förderung der Ausbildung
Kann im Einzelfall beim Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt werden.
Zielgruppe
Mitarbeiter in der Logistik oder Personen die berufsbedingt ein Flurförderzeug bewegen müssen.
Inhalt der Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen nach DGUV
  • regelmäßige Prüfung des Gabelstaplers
  • Gefahrensituationen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit bei Lasten
  • Praktische Übungen und Vorführungen am Gabelstapler

Gabelstapler
Abschluss
Die Prüfung zum Führen von Flurfördermitteln wird nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften abgehalten und enthält eine theoretische und eine praktische Prüfung. Vor dem Einsatz im Betrieb kann außerdem eine ärztliche G25-Untersuchung vom Arbeitgeber verlangt werden.

Die Gültigkeit des Flurfördermittelscheins ist unbefristet. Eine jährliche Unterweisung wird jedoch von der Gesetzlichen Unfallversicherung gefordert.

Möchten Sie vorab weitere Informationen zur angebotenen Schulung, beantworten wir Ihre Fragen gerne unter der Telefonnummer 0 44 99 / 93 78 76 7
NOCH HEUTEUND KEINE CHANCE VERPASSEN
Bildungswerk Höhl