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Tätigkeitsbeschreibung
Ersthelfer arbeiten vornehmlich in Großbetrieben und auf Baustellen und in Betrieben, in denen die Art, Schwere und die Anzahl der zu erwartenden Unfälle ihren Einsatz erforderlich macht.
Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, ist eine Ausbildung in Erster Hilfe Voraussetzung. Zur Sicherheit aller Mitarbeiter, muss die Ausbildung alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Wird die Nachschulung verpasst, gilt man nicht mehr als Betrieblicher Ersthelfer!
Voraussetzungen
Unterrichtsform
Für Unternehmen bieten wir gerne Inhouse Schulungen an.
Dauer der Ausbildung
Förderung als betrieblicher Ersthelfer
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.
Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden.
Die Schulung muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden!
Zielgruppe
Inhalt der Ausbildung
• Verhaltensweisen bei Unfällen und Notfällen
• Besondere Gefahren (Chemikalien, Strom, Temperaturen)
• Ansprache des Verletzten, Überprüfung der Vitalfunktionen
• Störung des Bewusstseins, der Atmung und des Kreislaufs
• Wunden, lebensbedrohliche Blutungen, Schockzustand
• Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
• Verbrennungen, Unterkühlung und Erfrierungen
• Sonnenstich, Hitzschlag
• Vergiftungen,Verätzungen
• Unterzuckerung und Krampfanfall